BVfK - Wochenendticker 3. November 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Kollektives Versagen: „… für viele Kunden ähnlich verlockend wie ein Besuch beim Zahnarzt … müde … lustlos … unmotiviert … Kunden als Störfaktor…“ 

 

Neueröffnung B&G Automobile Lübbenau.

 

BVfK-Kollegenhilfe: VW T6 Multivan Highline gesucht.

 

Retro-Classics-Cologne: Neue Freikarten verfügbar.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BGH zu Käuferrechten bei einem mangelhaften Neufahrzeug.

Instandsetzung oder gleich ein neues Fahrzeug?

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Fertigstellung des Diskussions- und Planungsforums.

 

WBMC: Fahrzeugimport von Autoscout jetzt auch für Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen  

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

„… für viele Kunden ähnlich verlockend wie ein Besuch beim Zahnarzt … müde … lustlos … unmotiviert … Kunden als Störfaktor…“ Resümee: „kollektives Versagen!“

Der Vertragshändlertest von Auto Motor und Sport fällt mal wieder unterirdisch aus, beziehungsweise ist nach Auffassung des Kfz-Betrieb (Kfz-Betrieb über Händlertest) bzw. Vertretern des Vertragshandels mit überzogenen polemischen Attributen gespickt, die einen falschen Eindruck erwecken, was der Test am Ende auch selbst beweisen würde. Denn schließlich werde das Verhalten der Verkäufer im Durchschnitt als zufriedenstellend bewertet.

Darüber kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, denn das Phänomen „der Kunde steht im Mittelpunkt und damit im Weg“ ist bekanntermaßen nicht nur vereinzelt anzutreffen. Wer nach den Ursachen sucht, wird fündig, wenn er den Verkäufern auch einmal privat zuhört und diese ihr Leid über steigende Bürokratie- und andere, den eigentlichen Verkauf behindernde Anforderungen der Hersteller klagen. Diese Probleme sind systemimmanent, was bedeutet, dass man die Logik von Automobilekonzernen studieren muss, um zu begreifen, was eigentlich unbegreiflich ist. 

Das ist die große Chance des freien Handels, der sich im Übrigen nicht als Gegner des Vertragshandels, sondern im Alltag vielfach als Partner versteht. Wir kümmern uns auch um die Autos, die sich nicht nur geringfügig von Neuwagen unterscheiden, sondern echt gebraucht und echt günstig sind. Diese fliegen nämlich insbesondere bei den Niederlassungen aus Angst vor Gewährleistungsansprüchen und möglicherweise auch falsch verstandenen Markenimage regelmäßig aus dem Sortiment und landen dann beim freien Handel.

Der hat inzwischen mit Hilfe des BVfK gelernt, mit den Haftungsrisiken umzugehen, wozu Transparenz und Aufklärung ebenso zählen, wie ein gutes Vertragswerk - was im Übrigen im BVfK-Garantiekonzept unter dem Motto Händler-Vollkasko zur praktischen Perfektion gebracht wird.

Das sind Alleinstellungsmerkmale, die in kluger und ideologiefreier Kombination den Erfolg des freien Händlers sichern. Ideologiefrei bedeutet, dass man sich auch, über den Tellerrand schauend, bei den anderen Gutes abschauen darf, vielleicht auch, da es möglicherweise auch mal wieder einen Gebrauchtwagenhändlertest geben wird. Der BVfK hat allerdings die entsprechenden Test-Versuche in der Vergangenheit als misslungenen kritisiert. Wer viel Rabatt gibt, beweist nur, dass er die Preise eher würfelt, als kalkuliert. Daher darf z.B. das Rabattverhalten kein Bewertungskriterium sein. Das gilt auch für die uneingeschränkte Bereitschaft zur Probefahrt ebenso wie die Qualität des Kaffees und die Spielecke für Kinder.

Mit all dem kann man Kunden gewinnen, muss es aber nicht, denn am Ende steht die Zufriedenheit nach dem Kauf – und zwar für Kunden und Händler gleichermaßen, denn nur gesunde Erträge zeichnen den guten Kaufmann aus. An diese Selbstverständlichkeiten gilt es regelmäßig zu erinnern.

Manche Vertragshändler erinnern sich nämlich mit Wehmut an Zeiten, wo sie mit dem Autohandel noch Geld verdient haben. Beim freien Handel ist das bekanntermaßen anders. Ihr BVfK spielt dabei eine wichtige Rolle, denn nur dann macht dies Sinn:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Neueröffnung B&G Automobile.

Am 08.11.2002 wurde die Firma B&G Automobile Mitglied im BVfK.

Im Mai 2012 lud B&G-Chef Ronny Kölling zum BVfK-Händlerabend samt Kahnfahrt nach Lübbenau ein.

Am 19.10.2018 wurde nun ein neuer Standort in zentraler Lage mit einer großen Eröffnungsfeier eingeweiht.

Nach kompletter Renovierung des Ladengeschäftes stehen jetzt in der Eisdorfer Lindenstr.16a in Lübbenau ein attraktiver Showroom und neue Außenanlagen zur Verfügung.

Ronny und Sabine Kölling (Bild links) wollen sich mit diesem Schritt nunmehr verstärkt der lokalen Kundschaft widmen, nachdem das Internetgeschäft in den letzten Jahren im Vordergrund stand.

B&G Automobile nutzt auch die Vorteile des BVfK-Garantiekonzepts.

B&G Automobile, 03222 Lübbenau, Eisdorfer Lindenstr. 16a

carprofis@web.de Tel.: 0172/3705331 www.carprofis.de 

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BVfK-Kollegenhilfe: VW T6 Multivan Highline gesucht.

VW T6 Multivan Highline oder ähnlich hohe fast Vollausstattung.

EZ ab 2016, bis 30.000km, ab 200PS, DSG, 7Sitzer Alcantara, LED Licht...

Kann auch beschädigt und auch Re-Import sein.

Angebote bitte senden an B&G Automobile carprofis@web.de

www.carprofis.de  Tel.: 0172/3705331

Wichtiger Hinweis:

Jede IT-Entwicklung benötigt Sorgfalt und Zeit. Während die Funktion "BVfK-Kollegenangebote" bereits online ist, wird es mit der BVfK-Kollegenhilfe noch ein wenig dauern. In der Übergangzeit können BVfK-Mitglieder ihre Fahrzeuggesuche über den BVfK-Wochenendticker veröffentlichen. Gesuche bitte senden an: m.manthey@bvfk.de

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Retro-Classics-Cologne: Freikarten bestellen!

In gut 10 Tagen, am 15. November ist es soweit: Die BVfK-Oldtimerhändler präsentieren ihre schönsten Exemplare auf der Retro-Classics in Köln. Dabei bilden Mercedes-Klassiker einen besonderen Schwerpunkt. Vom 107er über den 108er, einen 123er bis zum 126er wird vieles aus einer Zeit angeboten, als der Stern noch besonders glänzte.

Doch nicht nur das: Das BVfK-Team steht allen Besuchern für Fragen und Antworten zur Verfügung. Zudem präsentieren und erklären wir den aktuellen Entwicklungsstand von BVfK-DIGITAL.

Sind sie dabei? Dann haben wir noch Freikarten für Sie ...

... und wir sehen uns vom 15. – 18. November 2018 auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne. Der knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK befindet sich zentral und bestens gelegen im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9.

Freikarten anfordern: oldtimer@bvfk.de   

www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BGH zu Käuferrechten bei einem mangelhaften Neufahrzeug.

Instandsetzung oder gleich ein neues Fahrzeug? 

Ein neuer BMW X3 sollte es sein. Dieser hatte schließlich einen hohen technischen Standard, verfügte sogar über eine Software, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung ausspuckte. Dumm nur, dass eben jene Warnung bereits nach wenigen Monaten mehrfach im Display erschien und dem Kunden riet, das Fahrzeug zur Abkühlung der Kupplung besser rechts ran zu fahren. Die Vertragswerkstatt konnte nicht weiterhelfen. Das Fahrzeug sei einwandfrei. Man könne sich nicht erklären, warum ständig die Warnmeldung erfolge, sie könne aber jedenfalls ignoriert werden.  

Eine Antwort, die den Kunden weniger zufrieden stellte. Er nahm daher von seinem ursprünglichen Ansinnen, dem Hersteller Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, Abstand und forderte ein neues Fahrzeug. Zwei Instanzen später landete der Fall beim obersten Gericht in Karlsruhe. Der BGH entschied in der Sache aufgrund eines Verfahrensfehlers der Vorinstanz nicht abschließend, nahm aber zu einigen interessanten Fragen Stellung.

Dass das Fahrzeug mangelhaft ist, war für die Richter schnell klar. Ob ein Anhalten zur Abkühlung nun tatsächlich nötig gewesen sei  oder eben - wie es die Vertragswerkstatt darstellte - nicht, sei letztlich egal. Eine wiederkehrende Warnmeldung, die den Fahrer zum Anhalten auffordere, sei jedenfalls unüblich und nicht das, was ein Käufer eines Neufahrzeugs erwarten könne.

Der Kunde dürfe auch ein neues Fahrzeug fordern, obwohl er zunächst eigentlich eine Beseitigung des Mangels wollte. Die damalige Aufforderung zur Reparatur sei nicht bindend.

Spannender war da schon die Frage, wie es sich auf die Forderung nach einem neuen Fahrzeug auswirken würde, dass der Mangel des X3 durch ein Software-Update während des Rechtsstreits ohne Zustimmung des Kunden angeblich abgestellt worden ist. Der BGH positionierte sich eindeutig: Der Kunde darf auch dann an seiner Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung festhalten, wenn der Mangel nachträglich ohne sein Einverständnis beseitigt wird.

Letzter Rettungsanker des Verkäufers und der sicher maßgeblichste Aspekt ist dann der Einwand, dass es doch völlig unverhältnismäßig ist, dem Kunden ein neues Fahrzeug zu beschaffen, wenn der Fehler durch ein einfaches Software-Update beseitigt werden kann. Das Gesetz kennt ein solches Verweigerungsrecht des Verkäufers. Ob er davon Gebrauch machen darf, ist von Fall zu Fall verschieden. Der BGH hat den Streit an dieser Stelle an die Vorinstanz zurückgegeben. Die Richter gaben jedoch zu bedenken, dass in dieser Frage nicht allein auf den Kostenaufwand abgestellt werden darf. So müsse z. B. berücksichtigt werden, dass dem Mangel hier schon erhebliche Bedeutung zukomme, weil die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs spürbar eingeschränkt sei. Zudem dürfe der Verkäufer die Ersatzlieferung nicht verweigern, wenn sich herausstellen sollte, dass der Mangel durch das Software-Update nicht vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt werden könne.    

Die Vorinstanz muss hierzu nun erneut verhandeln.

(BGH, Urt. v. 24.10.2018 – VIII ZR 66/17)

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung:

Der Käufer, der eine mangelhafte Sache erhält, hat grundsätzlich die Wahl, ob er die Sache reparieren lassen oder lieber eine mangelfreie Sache geliefert haben will. Dies gilt für den Kauf von neuen Fahrzeugen uneingeschränkt, bei Gebrauchtfahrzeugen hingegen scheidet die Alternative der Ersatzlieferung regelmäßig aus, weil aufgrund des individuellen Charakters eines Gebrauchtwagens wohl kaum ein hinsichtlich des Zustands, des Alters, der Laufleistung und der Ausstattung gleichartiges und gleichwertiges Fahrzeug gefunden werden kann. Hier kann der Käufer also nur Instandsetzung verlangen. Dass der Käufer an seine einmal getroffene Entscheidung nach Auffassung des BGH nicht gebunden ist, überrascht ein wenig. Dies war von Gerichten und in der Fachliteratur durchaus anders gesehen worden.

Das Argument der überzogenen Kosten für eine Neubeschaffung kennen wir bereits aus den Fällen zum Dieselskandal. Die Mehrkosten sind aber nicht das alleinige Kriterium. Es kommt z. B. auch auf die Bedeutung des Mangels an. Erst wenn alle maßgeblichen Umstände für eine Unverhältnismäßigkeit sprechen, darf der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigern.

Abschließend sei in diesem Zusammenhang noch der Hinweis auf einen Umstand erlaubt, der nicht Gegenstand der BGH-Entscheidung gewesen ist. Eine Ersatzlieferung ist für den Kunden insbesondere so reizvoll, weil er anders als bei der Rückabwicklung keinen Nutzungsersatz schuldet, d. h. er kann das mangelhafte Fahrzeug bis zur Ersatzlieferung kostenfrei fahren!

SO

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Fertigstellung des Diskussions- und Planungsforums.

Eigentlich sollten Sie an dieser Stelle von Marcel Manthey über die Fertigstellung des Diskussions- und Planungsforums der BVfK-IT-Projekte informiert werden. Dann kam  gegen Ende der gestrigen Vorbereitungssitzung die Meldung, dass Manthey Junior mit hohem Fieber per Notarzt ins Krankenhaus gebracht wurde. Das hat dann die Planung des immer auf Aktualität bedachten Wochenendtickers diesmal leider etwas durcheinandergebracht.

Daher nur in Kürze im Vorgriff auf die in der kommenden Woche erfolgenden genauen Erläuterungen aus kompetentem Munde:

Die BVfK-Entwickler haben für das BVfK-Kompetenzteam, dem sich grundsätzlich jedes Mitglied anschließen kann, ein ganz besonderes Mitgestaltungs-Forum entwickelt. Unterteilt in die vier wichtigen Projektbereiche kann man seine Verbesserungsvorschläge einbringen, an der Diskussion darüber teilnehmen, darüber abstimmen und dann die daraus folgende Planung erkennen und bis zur Fertigstellung verfolgen. Über den Entwicklungsstand gibt ein regelmäßig aktualisierter Kalender Aufschluss. Dies in Kürze. Zunächst einmal gute Besserung für den Nachwuchs!

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WBMC: Fahrzeugimport von Autoscout jetzt auch für Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen 

Im B2B-Bereich unserer Ankaufplattform können ab sofort neben den herkömmlichen Gebrauchten auch Neuwagen, Jahreswagen und Tageszulassungen angeboten werden. Somit steigt das B2B-Potenzial aktuell auf knapp über 42.000 Fahrzeuge unserer BVfK-Mitglieder, Tendenz steigend. Auch weitere Schnittstellen sind in Planung. 

Von dieser Erweiterung profitieren aber nicht nur die BVfK-Händler mit B2B-Angeboten, sondern auch die BVfK-Mitglieder, die Ihren Fahrzeugbestand mithilfe unserer WBMC-Schnittstelle auf der eigenen Händlerwebseite integrieren möchten, da ab jetzt der komplette AS24-Bestand (sofern in WBMC-importiert), egal ob NW oder GW,  abgebildet werden kann. 

Also am Besten gleich mit 50 kostenlosen Fahrzeuginseraten pro Monat ausprobieren.

>>> Jetzt hier im BVfK-Mitgliederbereich für WBMC registrieren 

Fragen und Anregungen oder sollte mal etwas nicht so laufen wie erwartet, dann gerne per E-Mail an: m.manthey@bvfk.de. 

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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